
Akkreditierung
Ob Medienschaffende oder Creator: Hier beginnt Ihre Story.
Alle Inhalte im Überblick
Schnell zum Messe-Ticket
Flexibel online
Sie können sich durchgängig bis Ende der Veranstaltung rund um die Uhr online akkreditieren.
Schnelle Bearbeitung
Bearbeitung innerhalb von 2 Stunden im Rahmen der regulären Öffnungszeiten.
Persönliche Registrierung
Die Registrierung muss von jedem Medienvertretenden und Creator persönlich erfolgen.
Drei Schritte zu
Ihrem Presseticket
Ihrem Presseticket
Die Akkreditierung erfolgt ausschließlich zum Zwecke der journalistischen Berichterstattung und richtet sich nach den allgemeinen Akkreditierungsrichtlinien für Messen in Deutschland.
Schritt 1
Neuregistrierung
Registrieren Sie sich in der Akkreditierung der Koelnmesse.
Der Link zur Registrierung wir hier rechtzeitig vor der nächsten Veranstaltung veröffentlicht.
Schritt 2
Persönliche Daten & Legitimationen
Geben Sie Ihre persönlichen Daten ein und laden Sie Ihre entsprechenden Legitimationen hoch.
Schritt 3
Ticketbereitstellung in der App
Presseticket und Nahverkehrsausweis sind 14 Tage vor Beginn in der Ticket-Wallet der Mustermesse-App verfügbar.
Akkreditierungsrichtlinien
Wer kann eine Presse-Akkreditierung erhalten?
Eine Presse-Akkreditierung können Personen aus dem In- und Ausland erhalten, die eine journalistische oder fotojournalistische Tätigkeit mit Bezug zum jeweiligen Messethema nachweisen können.
Welche Nachweise werden für eine Presse-Akkreditierung akzeptiert?
Als Nachweis der journalistischen Tätigkeit werden in der Regel folgende Unterlagen akzeptiert:
- Namensartikel, die zum Zeitpunkt der Veranstaltung nicht älter als sechs Monate sind
- ein Impressum, in dem die Person als Redakteur, ständiger redaktioneller Mitarbeiter oder Autor genannt ist und das nicht älter als drei Monate ist
- ein schriftlicher Auftrag einer Voll-Redaktion im Original mit Bezug zur aktuellen Messe
- ein Weblink zu einer etablierten Online-Publikation mit angemessener Reichweite
- ein Nachweis über die Mitarbeit an einer Schülerzeitung, der nicht älter als sechs Monate ist
- ein gültiger Ausweis einer Jugendpresseorganisation
- eine schriftliche Bestätigung der Schule über die redaktionelle Tätigkeit für eine Schülerzeitung
- ein gültiger Presseausweis eines in- oder ausländischen Journalistenverbandes
Was gilt für Online-Medien, Blogs oder digitale Publikationen?
Bei Online-Medien ist eine Vorab-Akkreditierung erforderlich, da die Prüfung aufwendiger ist. Das Medium muss in der jeweiligen Branchen-Community etabliert sein, eine angemessene Reichweite haben, seit mindestens drei Monaten bestehen und regelmäßig Beiträge veröffentlichen. Der letzte Beitrag mit Bezug zum Messethema darf dabei höchstens drei Monate alt sein.
In Einzelfällen können für Blogger gesonderte oder ausführlichere Akkreditierungsregeln gelten.
Reicht ein Presseausweis allein für die Akkreditierung aus?
Nein. Ein Presseausweis ist in der Regel keine alleinige Grundlage für eine Akkreditierung. Die Koelnmesse GmbH behält sich vor, zusätzlich weitere Nachweise zur journalistischen Tätigkeit anzufordern.
In welcher Sprache müssen Nachweise eingereicht werden?
Die Nachweise sollten in deutscher oder englischer Sprache vorgelegt werden.
Können weitere Dokumente verlangt werden?
Ja. Im Einzelfall kann zusätzlich ein gültiges Personaldokument mit Lichtbild verlangt werden.
Besteht ein Anspruch auf Akkreditierung?
Nein. Ein Anspruch auf Akkreditierung besteht nicht. Die Koelnmesse GmbH behält sich vor, Anträge im Einzelfall abzulehnen und gegebenenfalls von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen.
Gibt es veranstaltungsbezogene Ausnahmen?
Ja. Zu diesen Akkreditierungsrichtlinien kann es je nach Veranstaltung Ausnahmen geben.
Wie werden meine Daten im Akkreditierungsprozess verwendet?
Die im Rahmen der Akkreditierung erhobenen Daten werden zur Bearbeitung des Antrags und zur Klärung möglicher Rückfragen verarbeitet und genutzt.
Wer wird nicht akkreditiert?
Nicht akkreditiert werden insbesondere:
- Personen ohne journalistische Legitimation, zum Beispiel Kundenbetreuer, Salesmanager, Anzeigenleiter, Webmaster, PR-Berater oder private Begleitpersonen
- deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Deutschland, die einen ausländischen Presseausweis vorlegen
- Personen, die einen schriftlichen Auftrag eines freien Journalisten vorlegen
- Personen, die ausschließlich privat in sozialen Netzwerken aktiv sind
Können Schülerzeitungsredaktionen eine Presse-Akkreditierung erhalten?
Ja. Voraussetzung ist ein geeigneter Nachweis, zum Beispiel ein Beleg über die Mitarbeit an der Schülerzeitung, ein gültiger Ausweis einer Jugendpresseorganisation oder eine schriftliche Bestätigung der Schule.
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